Bundesrat muss noch zustimmen: Änderung voraussichtlich 2023

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Dank der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung müssen Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung keine hohen Nachzahlungsforderungen mehr befürchten, wenn sie ihre Einkommensnachweise nicht rechtzeitig einreichen. Dies bietet ihnen einen wichtigen Schutz vor finanziellen Belastungen.

Nachzahlungen vermeiden: Neue Regelung für Selbstständige in der Krankenversicherung

Bisher hatten Selbstständige drei Jahre Zeit, um ihre Einkommensnachweise vorzulegen. Die Krankenkassen berechneten den Beitrag, den die Versicherten aufgrund dieser Nachweise zahlen mussten. Bei verspäteter Einreichung der Unterlagen wurde jedoch unabhängig von nachträglich vorgelegten Steuerbescheiden der Höchstbeitrag in Rechnung gestellt. Dies konnte zu Nachzahlungsforderungen von über 8.000 Euro pro Jahr führen und bedeutete vor allem für Selbstständige mit geringem Einkommen eine enorme finanzielle Belastung.

Die Forderung der Verbraucherschützer nach einer Überprüfung der Regelung zur Einkommensnachweisfrist für selbstständige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung hat Erfolg gezeigt. Im Oktober beschloss der Gesundheitsausschuss im Bundestag eine Änderung des entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch. Diese Änderung wird es den Krankenkassen nicht mehr erlauben, bei verspäteter Einreichung der Unterlagen den Höchstbeitrag ohne Berücksichtigung nachträglich vorgelegter Steuerbescheide zu fordern. Die Zustimmung des Bundesrates steht jedoch noch aus und wird voraussichtlich am 24. November 2023 erfolgen.

Die geplante Regelung bringt eine Verbesserung für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung mit sich und schützt sie vor hohen Nachzahlungen.

  1. Selbstständige müssen den Höchstbeitrag erst zahlen, wenn das Finanzamt einen Steuerbescheid ausstellt. Nachgereichte Einkommensnachweise werden berücksichtigt und eine transparentere Beitragsberechnung gewährleistet
  2. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Versicherten über die Berechnung ihrer Beiträge zu informieren. Innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten haben die Versicherten die Möglichkeit, eine Anpassung ihres monatlichen Kassenbeitrags zu beantragen, um ihn ihrem tatsächlichen Einkommen entsprechend zu ändern
  3. Wenn Selbstständige nachträglich ihre Einkommensnachweise vorlegen, müssen die Krankenversicherungen diese anerkennen und den Beitrag entsprechend ändern

Verbraucherschützer freuen sich über die geplante Änderung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht nur für aktuelle Fälle, sondern auch rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 gelten soll. Selbstständige haben somit die Möglichkeit, eine Neuberechnung ihrer Beiträge entsprechend ihres Einkommens zu beantragen und zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.

Die geplante Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Verbesserung der Situation für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie schützt vor überhöhten Nachzahlungen und ermöglicht eine fairere Berechnung der Beiträge. Selbstständige können nun auf eine gerechtere und transparentere Beitragsregelung hoffen, die ihnen finanzielle Sicherheit und einen angemessenen Krankenversicherungsschutz bietet.

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