Zulassung erteilt: EU-Kommission erlaubt genetisch modifizierte Maissorten

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Die EU-Kommission hat ihre Position zu gentechnisch veränderten Maissorten klargestellt: Der Import dieser Sorten wird erlaubt, während ihr Anbau in Europa weiterhin untersagt bleibt. Entscheidend für diese Zulassung waren umfassende Prüfverfahren, die vorab durchgeführt wurden, um die Lebens- und Futtermittelsicherheit zu gewährleisten.

EU erlaubt Verwendung von gentechnisch veränderten Maissorten und Pflanzen für Lebensmittel und Futtermittel

Laut einer offiziellen Ankündigung der EU-Kommission wurden drei verschiedene gentechnisch veränderte Maissorten für den Einsatz als Lebens- und Futtermittel genehmigt. Zusätzlich dazu wurden die Zulassungen für drei Sorten von Sojabohnenpflanzen und eine Sorte von Baumwollpflanzen erneuert. Die Genehmigungen haben eine Geltungsdauer von zehn Jahren. Wichtig ist zu beachten, dass diese genetisch modifizierten Pflanzen lediglich aus Drittländern importiert werden dürfen und nicht in der Europäischen Union angebaut werden dürfen.

Nach den Informationen der Kommission haben die gentechnisch veränderten Pflanzen ein anspruchsvolles und detailliertes Zulassungsverfahren erfolgreich bestanden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat nach einer umfangreichen Prüfung eine positive Bewertung abgegeben und festgestellt, dass diese Pflanzen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Unter den genetisch veränderten Maissorten befindet sich eine, die unter anderem eine Resistenz gegen Schädlinge wie den Zuckerrohrbohrer und den Baumwollkapselbohrer aufweist. Im Rahmen eines Gesetzesvorschlags plant die Kommission, bestimmte genetisch veränderte Pflanzen von den strengen Regulierungen zur Gentechnik in der EU auszunehmen. Die offizielle Vorstellung dieses Vorhabens soll jedoch erst im kommenden Monat Juli erfolgen.

Die geplanten Regelungen bedeuten konkret, dass Verfahren wie die Crispr/Cas-Genschere nicht den EU-Gentechnikregeln unterliegen, sofern die daraus resultierenden Sorten auch auf herkömmliche Weise durch Kreuzung oder Auslese hätten entstehen können. Diese spezifischen Züchtungen würden gemäß den Plänen in die Kategorie 1 der Pflanzen fallen, die mithilfe neuer Techniken (NGT) gezüchtet wurden. Die strengen Gentechnikregeln sollen weiterhin für den Bereich der Biolandwirtschaft gelten, wie es in dem Vorhaben vorgesehen ist.

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