Im Zuge einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums wurde die Generali Versicherung AG (Generali) wegen bestimmter Klauseln in ihren Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung verklagt. Diese Klauseln ermöglichten es der Generali, Deckungen für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 abzulehnen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun festgestellt, dass diese Klauseln rechtswidrig sind.
Rechtsschutzversicherung: OGH kritisiert Generali-Klausel
In den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG wird festgelegt, dass kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen besteht, wenn diese im Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen stehen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine größere Gruppe von Personen gerichtet sind. Der Oberste Gerichtshof hat die Klausel als unzulässig erklärt, da der Begriff „Ausnahmesituation“ zu unbestimmt ist und verschiedene Interpretationen zulässt, was zu Unsicherheiten für die Versicherungsnehmer führt.
Der OGH hat festgestellt, dass der Begriff „Ausnahmesituation“ so unklar ist, dass es im allgemeinen Sprachgebrauch keine klaren Kriterien gibt, um jede mögliche Situation eindeutig als Regelfall oder Ausnahme zu klassifizieren. Das Berufungsgericht argumentierte, dass der Begriff „Ausnahmesituation“ so viele Interpretationen zulässt, dass er von einer einfach ungewöhnlichen Situation bis hin zu einem nicht beherrschbaren außergewöhnlichen Zufall reichen kann.
Nach Auffassung des Obersten Gerichtshofs (OGH) besteht die Gefahr, dass Verbraucher aufgrund des unbestimmten Begriffs „Ausnahmesituation“ in den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG möglicherweise berechtigte Ansprüche gegen den Versicherer nicht geltend machen. Da Verbraucher die genaue Reichweite des Risikoausschlusses nicht zuverlässig abschätzen können, besteht das Risiko, dass sie von der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen absehen.
Im Zuge eines Verbandsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals die Ausnahmesituationsklausel einer rechtlichen Prüfung unterzogen und festgestellt, dass diese nicht zulässig ist. Die zuständige Juristin im Verein für Konsumenteninformation (VKI) begrüßt diese wegweisende Entscheidung und fordert alle Versicherer auf, sich nicht mehr auf diese Klausel zu berufen. Dadurch sollen den betroffenen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern nun endlich die ihnen zustehenden Leistungen im Bereich Rechtsschutz gewährt werden.
Der Oberste Gerichtshof hat die Ausnahmesituationsklausel in den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG für unzulässig erklärt. Diese Klausel ermöglichte es der Versicherung, Deckungen bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 abzulehnen. Die Entscheidung des Gerichts zielt darauf ab, die Verbraucher vor möglichen Ungerechtigkeiten zu schützen und sicherzustellen, dass sie bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Pandemie angemessen versichert sind.
Die richtungsweisende Entscheidung des Höchstgerichts hat zur Folge, dass alle Versicherer ihre Klauseln überprüfen müssen. Dadurch erhalten Versicherungsnehmer die ihnen zustehende Rechtsschutzdeckung, was zu einer Stärkung ihrer Rechtsposition führt. Diese Entwicklung sorgt für mehr Transparenz und Fairness in der Rechtsschutzversicherung.