General Purpose AI ermöglicht vielfältige Aufgabenbereiche

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Bei Systemen mit vielen möglichen Einsatzzwecken, wie Sprach- oder Bilderkennung, soll klargestellt werden, dass sie ein breites Spektrum von Aufgaben erfüllen können.

Maßgeschneiderte Regulierung von KI-Modellen zur Förderung der Innovation

In einem Positionspapier fordert die Bundesregierung, die Definitionen in der KI-Verordnung präziser und differenzierter zu formulieren. Es soll eine Unterscheidung zwischen grundlegenden KI-Modellen, die mehr Freiraum für Entwicklung benötigen, und Systemen, die bereits für konkrete Anwendungen zur Verfügung stehen, ermöglicht werden. Eine solche Differenzierung ermöglicht eine maßgeschneiderte Regulierung, die sowohl den Bedürfnissen der verschiedenen KI-Modelle gerecht wird als auch Innovationen fördert.

General Purpose AI liefert Ergebnisse für verschiedene Aufgabenbereiche

Im Rahmen der Gesetzesverhandlungen wird betont, dass Systeme mit vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten wie Sprach- oder Bilderkennung in der Lage sein sollten, ein breites Spektrum an Aufgaben zu erfüllen. Diese „General Purpose AI“ kann Ergebnisse für verschiedene Anwendungsbereiche liefern. Beispiele für solche Dienste sind ChatGPT von OpenAI und Claude von Anthropic. Diese Dienste sind bereits für Nutzer verfügbar und erfordern keine spezifischen Fachkenntnisse. Es gibt jedoch auch andere Modelle wie GPT von ChatGPT oder Luminous von Aleph Alpha, die sich noch in der Entwicklung befinden.

Regulierung für konkrete KI-Systeme mit allgemeinen Anwendungsbereichen

Eine angemessene Regulierung von KI-Systemen mit allgemeinen Zwecken erfordert klare Vorgaben. Diese Vorgaben könnten beispielsweise Richtlinien für eine umfassende Risikoabschätzung, ein effektives Datenmanagement und die Transparenz beinhalten. Es sollte auch eine Offenlegung der zugrunde liegenden Daten und des Trainings der Systeme erfolgen, wobei der Schutz der Privatsphäre und des Urheberre

Bedauerliche Einschränkung: Sicherheitsbehörden bei KI-Vorgaben ausgenommen

Die geplanten Vorgaben zur Regelung der Künstlichen Intelligenz sehen bedauerlicherweise vor, dass Sicherheitsbehörden von den Regelungen ausgenommen werden.

Bundesregierung will KI-Verordnung anpassen und schärfere Definitionen einführen

Um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu fördern, fordert die Bundesregierung Korrekturen an den bisherigen Entwürfen für eine KI-Verordnung. Dabei sollen schärfere Definitionen und differenzierte Vorgaben dafür sorgen, dass grundlegende KI-Modelle genügend Freiraum haben, während konkrete Anwendungen detaillierte Regelungen erhalten.

Die Verordnung soll sicherstellen, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in einer ausgewogenen und verantwortungsvollen Weise erfolgt, indem wichtige Aspekte wie Risikoabschätzung, Datenmanagement und Transparenz berücksichtigt werden.

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